Die Facebook DSGVO Misere
Im Juni letzten Jahres wurde vom obersten EU Gerichtshof festgestellt das Facebook Fanpages nicht datenschutzkonform betrieben werden können. Dies kommt durch eine Facebook Tracking Funktion namens Insights zustande. Der Gerichtshof vertritt den Standpunkt das beide Parteien also sowohl Facebook als auch der Fanpagebetreiber eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den Besucher der Fanpage haben. Aus diesem Grunde greift hier der Art.26 DSGVO.